Startups , die infolge der COVID-19 Pandemie Liquiditätsengpässe verzeichnen, erhalten im Kanton Solothurn zusätzliche Unterstützung. Der Regierungsrat führt die vom Bund initiierten Startup-Bürgschaften ein und verbürgt bis 3 Millionen Franken. Unterstützt werden innovative und technologiebasierte Startups.
Startups konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht auf bestehende Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat für sie ein neues Verfahren unter dem bestehenden Bürgschaftswesen geschaffen. Dabei kann der Bund 65% und der Kanton 35% eines Kredits verbürgen. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn wird dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag unterbreiten und einen Verpflichtungskredit über 3 Millionen Franken auf 15 Jahre beantragen. Die Höhe der Bürgschaften beträgt pro Startup höchstens ein Drittel der laufenden Kosten des Unternehmens. Bis zum Vorliegen des Kantonsratsbeschlusses würden allfällige Bürgschaftsverluste zulasten des Globalbudgets des Amtes für Wirtschaft und Arbeit abgerechnet. Auf diese Weise kann die Umsetzung rasch erfolgen. Die Wirtschaftsförderung Kanton Solothurn wird als Vollzugsstelle eingesetzt. Sie prüft die eingehenden Gesuche der Startups.
Die Anforderungskriterien sowie die Details zum Verfahrensablauf werden voraussichtlich ab dem 11. Mai 2020 auf der Website corona.so.ch/wirtschaft/startups/ kommuniziert.